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AGB

PAMU
Patrick Müller
Bachstrasse 33
5034 Suhr

+41 79 581 73 41
lod@pamudesign.ch

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1.  Geltung

Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für die Angebote und Lieferungen in Zusammenhang mit dem Lean On Desk. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter haben keine Gültigkeit. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur schriftlich gültig. Die nachfolgenden Konditionen gelten ausschliesslich zwischen uns und unseren Endkunden.

2.  Angebote und Preise

Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Verpackung und Mehrwertsteuer. Wir behalten uns Preisanpassungen und Nachbelastungen vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und der Lieferung die Lohnkosten oder die Materialpreise (inkl. Zoll- und Transportkosten) ändern. Die Lieferung erfolgt immer zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preis.

Lieferungen erfolgen franko Bordsteinkante des Kunden. Allfällige weitere Kosten für Sondertransporte, Bewilligungen, Kosten für Zufahrten an Orten mit Einschränkungen werden nach Aufwand verrechnet.

3.  Modelländerungen

Für alle in unseren Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte behalten wir uns ausdrücklich technische, preisliche und formale Ausführungs- änderungen vor.

4.  Bestellung und Vertragsabschluss

Bei Erteilung eines Auftrages anerkennt der Besteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine mündliche oder schriftliche Bestellung gilt als angenommen,wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.

5.  Auftragsänderungen

Es sind keine Auftragsänderungen möglich.

6.  Liefertermine und Versand

Die angegebenen bzw. zugesagten Liefertermine bemühen wir uns nach Möglichkeit einzuhalten. Eine ausdrückliche Garantie für die Einhaltung der Liefertermine kann aufgrund der Herstellungs- und Produktionsprozesse nicht gewährleistet werden.

Der Kunde kann aus verzögerter Lieferung keine Ansprüche oder Rechte – gleich welcher Art – geltend machen. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen direkten oder indirekten, mittelbaren oder unmittelbaren Schadens oder Folgeschadens ausgeschlossen.

Rohmaterialmängel, Betriebsstörungen und Fälle von höherer Gewalt, wozu auch Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen und Störungen beim Versand zählen, entbinden uns für die Dauer solcher Behinderungen von der eingegangenen Lieferverpflichtung. Aus verspäteten Lieferungen können keinerlei Schadenersatz- oder Konventionalstrafenansprüche geltend gemacht werden. Der Kunde ist ebenso wenig berechtigt, wegen Lieferverzögerungen vom Vertrag zurückzutreten, Minderung oder Wandelung geltend zu machen. Dauert eine Lieferverzögerung mehr als zwei Monate über den vorgesehenen Lieferzeitpunkt hinaus, kann der Kunde unter Ausschluss weiterer Rechte die Annahme der Leistung verweigern. Dies jedoch nur, wenn er zuvor die Lieferung schriftlich angemahnt hat und die Verzögerung ausschliesslich durch uns verschuldet worden ist. Die Lieferung der Ware erfolgt in der Schweiz in der Regel durch Lastwagen franko Bordsteinkante oder per Bahn (Talbahnstation). Der Ablad erfolgt ebenerdig oder auf Rampe sowie nach den Anordnungen und unter der Verantwortung des Bestellers. Der Besteller stellt auf seine Kosten das notwendige Personal zur Verfügung.

7.  Übergang von Nutzen und Gefahr

Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportschäden sind unverzüglich bei Übernahme der Ware schriftlich zu melden. Wird der Ablad durch unser Personal besorgt, entfällt die Schadenmeldungspflicht des Kunden.

8.  Prüfpflicht und Mängelrüge

Der Kunde hat die Warenlieferung sofort nach Erhalt zu prüfen und uns allfällige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Trifft innert acht Werktagen nach Erhalt der Ware keine begründete Meldung ein, so gilt die Sendung als genehmigt. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheines wird einzig der Erhalt der Warenlieferung bestätigt. Bei nicht vertragskonformer Lieferung ist uns Gelegenheit zu geben, die Mängel nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung zu beheben oder die Ware gänzlich auszutauschen. Ohne unser schriftliches Einverständnis dürfen keine Reparaturen an gelieferten Waren vorgenommen werden. Wegen Mängel irgendwelcher Art hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser den hier ausdrücklich genannten.

9.  Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Die Preise verstehen sich rein netto, zahlbar sofort Fakturadatum im Voraus nach Erhalt der Rechnung.

Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die PAMU nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen gegen den Kunden nach entsprechender schriftlicher Ankündigung sofort fällig. Alle infolge Verzuges anfallenden Kosten und Spesen, wie zum Beispiel eines Inkassos, sind vom Kunden zu bezahlen. Ferner ist der Kunde zur Bezahlung eines Verzugszinses von 5% ab Verzugsdatum verpflichtet.

10.  Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass PAMU berechtigt ist, den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Betreibungsamt oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen eintragen zu lassen.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hält der Kunde die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten instand und versichert sie zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken. Im Weiteren trifft er alle Massnahmen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

11.  Garantiefristen

Auf alle unsere Möbel gewähren wir eine Garantie während 2 Jahren. Schäden, die auf unsachgemässe Behandlung schliessen lassen, werden von uns nicht als Garantiefall akzeptiert.

12.  Umfang der Garantie

Die Garantieleistungen gewähren wir wie folgt:

Für die 2 Jahren erstreckt sich die gesetzliche Gewährleistung auf Konstruktion, Material und Verarbeitung bei normaler, sachgemässer Nutzung. Sofern Nachbesserung möglich ist, gilt das Recht auf Wandelung und Minderung als wegbedungen.

13.  Ausschluss der Haftung

Von der Gewährleistung / Garantie sind ausgeschlossen:

  • Schäden durch nicht bestimmungsgemässen Einsatz, unsachgemässe Behandlung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Schäden durch unsachgemässe Lagerung
  • Schäden, die durch Gewaltanwendung, Änderungen, Reparaturen oder unsachgemässe Wartung durch Dritte entstanden sind
  • Schäden aufgrund von Spezialausführungen oder Abweichungen von der Serienausführung, die vom Kunden gewünscht worden sind

Farb- und Strukturabweichungen in Dekoren sind produktionsbedingt.

Holz ist ein Naturprodukt, weshalb Abweichungen im Farbton und in der Holzstruktur möglich sind. Diese Abweichungen können nicht Grund für Beanstandungen sein.

Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten gelten die gleichen Garantien wie für den ursprünglichen Lieferungsgegenstand.

In keinem Falle bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies sind namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.

14.  Gewerbliche Schutzrechte

Die dem Kunden überlassenen Unterlagen wie Zeichnungen, Fotos, Abbildungen, Pläne und andere Unterlagen sind Eigentum von PAMU. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung nicht kopiert, an Dritte weitergegeben oder ausserhalb des definierten Zweckes verwendet werden. Sämtliche Unterlagen sind uns auf Verlangen hin wieder zurückzugeben.

15.  Anwendbares Recht

Auf das Rechtsverhältnis zwischen Girsberger, PAMU und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des WienerKaufrechtsabkommens (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs SR 0221.211.1) wird ausdrücklich wegbedungen.

16.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Suhr, Schweiz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu belangen.

Suhr, 27. Oktober 2020